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Trauungen in Coronazeiten

© EKHN / fundus.ekhn.de

Auch bei Traugottesdiensten gelten die besonderen Hygiene- und Abstandsregeln sowie Maskenpflicht wie bei jedem anderen Gottesdienst während der Corona-Pandemie, daher ist nur eine begrenzte Zahl von Gottesdienstbesucherinnen und -besuchern zugelassen. Gemeindegesang ist nicht erlaubt. Solisten müssen einen Mindestabstand von mindestens
4 m einhalten. Auf jede Form von körperlicher Berührung wie Händeschütteln oder Umarmungen bei der Gratulation muss verzichtet werden.

Daher raten wir dazu, geplante Trauungen wenn möglich auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

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